Legal Entity Identifier (LEI) bei Wertpapierdepots im Betriebsvermögen ab 2018 Pflicht
Wir unterstützen Sie als „registration agent“ bei der Beantragung Ihrer LEI
Soweit sich Wertpapiere (Depots) im Betriebsvermögen befinden, sind ab dem 03.01.2018 die Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Banken, etc.) verpflichtet, entsprechende Transaktionen unter Angabe der LEI der Beteiligten gemäß Art. 26 der europäischen Finanzmarktverordnung zu melden.
In der Praxis bedeutet dies, ohne LEI ist - unabhängig vom Wert - eine Transaktion unmöglich.
Die LEI ist kostenpflichtig beim Bundesanzeiger zu beantragen und jährlich zu aktualisieren.
Gerne unterstützen wir Sie als „registration agent“ bei der Beantragung.
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